Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 P 52/16 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 20.10.2016 - S 5 P 39/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 P 52/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 P 52/16
Dabei ist davon auszugehen, dass selbst für den Fall, dass die ursprüngliche Bewilligung einer Pflegeleistung rechtswidrig war, dies die spätere Aufhebung der Leistung nicht ausschließt, wenn sich der Hilfebedarf so deutlich reduziert hat, dass die Voraussetzungen dieser Pflegestufe eindeutig nicht mehr vorliegen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2013 - L 15 P 86/11 -, beide: juris).Wie bereits ausgeführt, ist selbst für den Fall, dass die ursprüngliche Bewilligung einer Pflegeleistung rechtswidrig war, die spätere Aufhebung der Leistung nach § 48 SGB X nicht ausgeschlossen, wenn sich der Hilfebedarf so deutlich reduziert hat, dass die Voraussetzungen dieser Pflegestufe eindeutig nicht mehr vorliegen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2013 - L 15 P 86/11 -, beide: juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 15 P 86/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 P 52/16
Dabei ist davon auszugehen, dass selbst für den Fall, dass die ursprüngliche Bewilligung einer Pflegeleistung rechtswidrig war, dies die spätere Aufhebung der Leistung nicht ausschließt, wenn sich der Hilfebedarf so deutlich reduziert hat, dass die Voraussetzungen dieser Pflegestufe eindeutig nicht mehr vorliegen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2013 - L 15 P 86/11 -, beide: juris).Wie bereits ausgeführt, ist selbst für den Fall, dass die ursprüngliche Bewilligung einer Pflegeleistung rechtswidrig war, die spätere Aufhebung der Leistung nach § 48 SGB X nicht ausgeschlossen, wenn sich der Hilfebedarf so deutlich reduziert hat, dass die Voraussetzungen dieser Pflegestufe eindeutig nicht mehr vorliegen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2013 - L 15 P 86/11 -, beide: juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 15 P 4/16 Der entscheidende Zeitpunkt für die Beurteilung der Voraussetzungen der Pflegestufe I ist der Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. Beschluss des Senates vom 17. August 2017 - L 15 P 52/16 -).